Vom Vermieter verlegter Teppich darf nicht entfernt werden
Berlin (dpa/tmn) - Liegt Teppich in einer neugemieteten Wohnung aus, hat der Mieter zwei Möglichkeiten: Er kann mit ihm leben oder einen anderen Boden schaffen. Letzteres funktioniert aber nur in Absprache mit dem Vermieter.
Einen vom Vermieter verlegten Teppichboden darf der Mieter nicht entfernen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Will der Mieter den Teppichboden herausreißen, etwa um einen darunter liegenden Holzboden aufarbeiten zu lassen, muss er die Genehmigung des Vermieters einholen.
Der Mieter ist auch verpflichtet, einen vorhandenen Teppichboden zu pflegen. Sollte der Mieter vertraglich verpflichtet sein, beim Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen, zählt hierzu auch die Grundreinigung des vorhandenen Teppichbodens. Fehlt eine solche vertragliche Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter, dann obliegt die Grundreinigung dem Vermieter.
Falls der Mieter den Teppichboden beschädigt, muss er diesen Schaden ersetzen. Der normale Verschleiß fällt allerdings nicht darunter. Dieser gehört zum normalen Gebrauch der Mietsache. Entsprechende Gebrauchsspuren muss gegebenenfalls der Vermieter im Rahmen seiner Instandsetzungspflicht beseitigen.