Vorzeitiger Auszug: Wann noch volle Miete fällig wird
Berlin (dpa/tmn) - Der Vermieter darf keine volle Miete mehr verlangen, wenn er die Wohnung nach dem Auszug vor Ende des Mietvertrags renovieren lässt. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin.
Das Urteil betrifft zum Beispiel Mieter, die im Laufe des Monats in eine neue Wohnung umziehen, obwohl ihr bisheriger Vertrag noch bis zum Monatsende läuft. Sie müssen die doppelte Miete dann nur zahlen, wenn sie die alte Wohnung weiter nutzen können. Ansonsten entfällt die Gegenleistungspflicht in Form der Miete.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Vermieters ab. Sein Mieter war vorzeitig ausgezogen, und der Vermieter hatte mit Renovierungsarbeiten begonnen. Gleichwohl verlangte er für den entsprechenden Monat noch eine Restmiete von rund 420 Euro. Das Kammergericht sah dafür keine rechtliche Grundlage. Denn die Benutzung der Räume sei für den Mieter während dieser Zeit nicht mehr möglich gewesen. Als unerheblich wertete das Gericht, dass der Mieter zu diesem Zeitpunkt schon ausgezogen war.