Haus oder Wohnmobil? Was bei Tiny Houses zu beachten ist

Berlin (dpa/tmn) - Kleine Häuser sind derzeit ein großes Trendthema. Sogenannte Tiny Houses machen das Wohnen auf engstem Raum attraktiv. Die Minihäuser sind flexibel und vergleichsweise günstig. Aber wie verfährt man in Sachen Versicherung und Baugenehmigung?

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Berlin (dpa/tmn) - Kleine Häuser sind derzeit ein großes Trendthema. Sogenannte Tiny Houses machen das Wohnen auf engstem Raum attraktiv. Die Minihäuser sind flexibel und vergleichsweise günstig. Aber wie verfährt man in Sachen Versicherung und Baugenehmigung?

Ist das Haus auf einem Fahrgestell montiert, ermöglicht dies einen spontanen Ortswechsel. Es wirkt sich aber auch auf die rechtliche Einordnung aus.

Das Gesetz unterscheidet hierzulande klar zwischen Häusern und Fahrzeugen, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Für beide gelten Auflagen. Hat ein Tiny House Räder und soll auf die Straße, gilt es als Wohnwagen und muss für den Straßenverkehr zugelassen sein. Bekommen die Besitzer die Zulassung, müssen die rollenden Häuser dann auch wie Wohnwagen angemeldet, versichert, versteuert und technisch kontrolliert werden.

Steht das Minihaus hingegen auf Dauer auf einem Grundstück, muss es dort genehmigt werden wie jedes normale Wohnhaus. Dann greift zunächst die Landesbauordnung, die bestimmte Forderungen an den Wohnraum stellt, etwa mit Blick auf Dusche, WC oder den zweiten Rettungsweg. Dazu kommen kommunale Vorgaben wie der Bebauungsplan. Darin werden zum Beispiel Hausgrößen festgelegt.

Die besten Chancen, ein Minihaus aufzustellen, hat man hierzulande auf einem Freizeitgrundstück, das nicht für Dauerwohnraum vorgesehen ist, erläutert der Verband. Wer sein Tiny House nur weniger als vier Monate im Jahr bewohnt, muss zum Beispiel nicht die Vorschriften der Energieeinsparverordnung einhalten.