Waschmaschine und Trockner in der Wohnung - Diese Regeln gelten
Berlin (dpa/tmn) - Daran erzürnen sich oft die Gemüter: Der Vermieter will seinen Mietern untersagen, Waschmaschine und Trockner in der Wohnung aufzustellen. Dabei kann er das gar nicht.
Mieter dürfen ihre Wäsche in der Wohnung und auf dem Balkon trocknen. Vermieter können ihnen dies nicht untersagen, auch wenn ein separater Trockenraum zur Verfügung steht. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin.
Trocknen Mieter die Wäsche in der Wohnung, müssen sie aber darauf achten, dass keine Feuchtigkeitsschäden entstehen und die Wohnung entsprechend gelüftet wird. Anderenfalls haften sie für die eingetretenen Schäden.
Der Mieter darf laut Haus & Grund zudem einen eigenen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter einen Gemeinschaftswäschetrockner zur Verfügung stellt. Der Vermieter kann die Nutzung selbst aufgestellter Wäschetrockner vertraglich auf die Zeiten außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten beschränken.
Wenn sich der Vermieter vertraglich verpflichtet hat, Trockenräume oder Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, muss er dem Mieter auch den Zugang hierzu ermöglichen. Sollte eine vom Vermieter bereitgestellte Gemeinschaftsmaschine ausfallen, trägt dieser auch die Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz des Gerätes.