Weihnachten in kalter Wohnung: 25 Prozent Mietminderung
Frankfurt/Main (dpa) - An den Feiertagen im Kalten sitzen - für die meisten eine Horrorvorstellung. Nun hat ein Gericht entscheiden: Wenn in einer Wohnung die Heizung über Weihnachten größtenteils ausfällt, darf der Mieter satte 25 Prozent der Monatsmiete zurückbehalten.
Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt wiesen mit ihrem Urteil die Zahlungsklage eines Hauseigentümers zurück (Aktenzeichen: 33 C 588/11-76). In der Wohnung war kurz vor Weihnachten die Ölheizung ausgefallen. Der Mieter, der den Hausmeister darüber mehrfach informierte, gelang es immer nur vorübergehend, die Heizung wieder in Betrieb zu setzen. An den Feiertagen saß die Familie schließlich im Kalten. Dies stellt dem Urteil zufolge einen Mangel dar, „der die Tauglichkeit der Wohnung zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt“. Wenn die Heizung während der Heizperiode „und noch dazu über die Weihnachtsfeiertage“ ausfalle, sei die Minderung von einem Viertel der Monatsmiete begründet, urteilte das Gericht.