Mietrechts-Tipp Wer für die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig ist

Berlin (dpa/tmn) - In fast allen Bundesländern sind Rauchwarnmelder inzwischen Pflicht oder müssen in den kommenden Jahren eingebaut werden. Wer für die Wartung zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

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Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Ist der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig, sollte er darauf achten, die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Anderenfalls drohen ihm ein Bußgeld und im Fall eines Brandes gegebenenfalls Schadenersatzansprüche. Um einen Rauchmelder zu warten, sollte geschaut werden, ob das Gerät sauber und nicht beschädigt ist. Zudem sollte die Funktionsfähigkeit mit der Prüftaste getestet werden. Ist die Batterie leer, muss diese gewechselt werden. Bei einem Gerät mit fest eingebauter Batterie sollte der Vermieter informiert werden, damit das komplette Gerät ersetzt werden kann.

Ist der Vermieter für die Wartung zuständig, muss der Mieter diese dulden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter die Wartung selbst ausführt oder von einem Techniker ausführen lässt. Allerdings kann nicht verlangt werden, dass die Wartung zu einem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Sie muss vorab rechtzeitig angekündigt werden, was mittels Brief oder Aushang im Treppenhaus erfolgen kann. Zudem darf die Wartung ohne Zustimmung des Mieters weder zu Nachtzeiten noch am Wochenende durchgeführt werden.