Wohnrecht muss „schonend“ ausgeübt werden
Saarbrücken (dpa/tmn) - Wer ein Wohnrecht zugestanden bekommt, muss grundsätzlich „schonend“ damit umgehen. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken entschieden.
Dazu zählt zum Beispiel, dass Wohnberechtigte unnötige Stromkosten vermeiden müssen, wenn sie der Wohnungseigentümer zu bezahlen hat. Allerdings gebe es keine generelle Verbrauchsobergrenze. Außerdem müsse der bauliche Zustand des Hauses berücksichtigt werden (Aktenzeichen: 1 U 247/09-58).
Das Gericht wies die Klage eines Hauseigentümers ab. Dieser hatte erklärt, dass eine Bewohnerin mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht zu viel Strom verbrauche. Nach den Vertragsbestimmungen hatte der Eigentümer die Energiekosten zu tragen. Das OLG konnte er aber nicht von einem überzogenen Stromverbrauch überzeugen. Denn zum einen handele es sich um einen schlecht isolierten Altbau - und zum anderen musste die Wohnungsnutzerin ausschließlich mit Strom heizen.