Wohnung unbewohnbar: Mieter darf fristlos kündigen

Berlin (dpa/tmn) - Wird eine Wohnung dauerhaft unbewohnbar, darf der Mieter in der Regel fristlos kündigen. Eine Ausnahme gilt, wenn er dafür mitverantwortlich ist, dass sich die Wohnung nicht nutzen lässt.

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Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Zusätzlich zur Kündigung kann der Mieter Schadenersatz für Umzugskosten verlangen, wenn der Vermieter für die Unbewohnbarkeit der Immobilie verantwortlich ist.

Trägt der Mieter hingegen eine Mitschuld, steht ihm kein Kündigungsrecht zu. Er muss auch weiterhin die Miete zahlen, die aber entsprechend seinem Anteil an dem Verschulden gemindert sein kann. Außerdem muss er dem Vermieter in diesem Fall Schadenersatz leisten. Und dem Vermieter kann dann ein fristloses Kündigungsrecht zustehen.