Eigentümergemeinschaft oft zu Legionellentest verpflichtet
Bonn (dpa/tmn) - In vielen größeren Wohnhäusern ist eine regelmäßige Legionellenprüfung Plicht. So müssen etwa Häuser mit zentraler Warmwasseranlage mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Liter überprüft werden.
Von der Untersuchungspflicht sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser befreit. Eine Eigentümergemeinschaft (WEG) muss der Pflicht nur dann nicht nachkommen, wenn alle Wohnungen tatsächlich von den Eigentümern bewohnt werden, erklärt der Verein Wohnen im Eigentum aus Bonn. Ist auch nur eine Wohnung vermietet, muss alle drei Jahre eine Legionellenprüfung stattfinden.
Diese Prüfung übernimmt ein akkreditiertes und im jeweiligen Bundesland zugelassenes Labor. Überschreitet der Wert 100 Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser, muss die WEG das Gesundheitsamt davon in Kenntnis setzen. Außerdem gilt es, durch eine Gefährdungsanalyse die Ursache für den hohen Wert zu ermitteln.
Häufig besteht die Ursache darin, dass die Rohre mit Kalk und Rostknollen zugesetzt sind. Das Wasser kann so nicht mehr ausreichend durch die Leitungen fließen - Legionellen lieben warmes, stehendes Wasser.
Kurzfristig kann man den Legionellenwert absenken, indem man die Wassertemperatur acht Tage lang auf etwa 65 Grad Celsius erhöht - denn ab etwa 63 Grad sterben Legionellen ab. Die dauerhafte Lösung besteht aber nur darin, die Ursache zu beseitigen. Vor allem bedeutet das, Kalksteinbildung und Leitungskorrosion zu vermindern, etwa durch den Einsatz von Schutzanoden aus Magnesium in die Rohre oder von sogenannten Niederdruckstrahlreglern oder groben Sternchensieben an den Armaturen. Durch diese fließt mehr Wasser als durch die üblichen Feinperlatoren.