Wohnungsinteressenten müssen Vermieter nicht alles verraten

Berlin (dpa/tmn) - Beantworten Wohnungsinteressenten Fragen des Vermieters falsch, kann dies unter Umständen rechtliche Folgen haben - im schlimmsten Fall droht die Kündigung. Dennoch müssen künftige Mieter längst nicht alles preisgeben.

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Zukunftspläne: Fragt der Vermieter etwa nach der eigenen Familienplanung, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: „Man sollte auf diese Frage eine Antwort haben.“ Doch es sei kein Kündigungsgrund, wenn sich die Pläne im Laufe der Zeit ändern.

Tiere: In einigen Mietverträgen ist geregelt, dass der Mieter seinen Vermieter um Erlaubnis fragen muss, wenn er etwa einen Hund oder eine Katze halten will. „Wer schon bei der Wohnungsbesichtigung ein Tier hat, sollte dies von Anfang an mitteilen“, rät Ropertz. Sonst könnte dies später Ärger geben. Falschangaben können unter Umständen zu rechtlichen Konsequenzen wie einer Kündigung führen.

Bewohner: Mieter müssen die Wahrheit sagen, wenn es darum geht, wer tatsächlich in eine Wohnung einzieht. „Auskünfte dazu, wie groß die Familie aktuell ist und wer alles einzieht, müssen stimmen“, sagt Ropertz. Denn lebt ohne Wissen des Vermieters eine weitere Person dauerhaft in der Wohnung - also länger als etwa sechs Wochen - gilt: „Mieter müssen den Vermieter um Erlaubnis fragen“, sagt Ropertz. Der Grund: Die Anzahl der Bewohner kann sich unter Umständen auf die Berechnung der Nebenkosten auswirken. Wer sich nicht daran hält, provoziert unter Umständen eine Kündigung.

Schufa: Meist wollen Vermieter wissen, ob man sich die Wohnung leisten kann und verlangen dafür eine Bonitätsauskunft. „Streng genommen dürfen sie nur danach fragen, wenn sie auch wirklich mit dem Interessenten einen Vertrag schließen wollen“, erklärt Ropertz. In der Praxis würden die Angaben aber meist pauschal von jedem Bewerber angefordert. Interessenten müssten dem Vermieter aber längst nicht alle sensiblen Daten aushändigen. Eine einfache Selbstauskunft reiche aus. Diese kostet allerdings knapp 25 Euro. Alternativ können Mieter einmal im Jahr kostenlos eine ausführliche Selbstauskunft anfordern, erklärt Ropertz. Das geht etwa bei Auskunfteien wie der Schufa oder bei Firmen wie Bürgel oder Boniversum. Dann könnten Mieter, die nicht alle Daten weitergeben wollen, einen Teil der Daten auf der Gesamtübersicht einfach schwärzen.