Zahlungsaufforderung für Haus kann jeden treffen
Bonn (dpa/tmn) - Versorger dürfen ausstehende Gebühren für ein Mehrfamilienhaus von einzelnen Wohnungseigentümern einfordern. Wenn die Eigentümergemeinschaft für Abwasser oder Müllabfuhr nicht pünktlich zahlt, kann die Zahlungsaufforderung jeden treffen.
Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn hin. Je nach Bundesland und Kommune sei die Rechtslage unterschiedlich. Sind die Voraussetzungen gegeben, liege es aber allein im Ermessen des Versorgers, wen er zur Kasse bittet. Das Unternehmen dürfe auch mehrere Zahlungsaufforderungen parallel verschicken. Deshalb sollten Eigentümergemeinschaften Zahlungsrückstände bei kommunalen Verbänden oder Unternehmen vermeiden.
„Und verpflichten sie den Verwalter, umgehend gegen säumige Eigentümer vorzugehen“, rät Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin des Vereins. Denn gerade in großen Eigentümergemeinschaften kommen schnell hohe Beträge zusammen. Ob einzelne zunächst komplett für die Gemeinschaft aufkommen müssen oder nur in der Höhe ihres Eigentumsanteils haften, hänge vom Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes ab. Zur Vorbereitung auf Zahlungsrückstände sollten sich Eigentümer beim Versorger oder bei der Kommune über die Rechtslage informieren. So könne ein Eigentümer in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel stellvertretend für alle zur Kasse gebeten werden - das mache das Kommunalabgabengesetz möglich.