Zustimmung zu Mieterhöhung muss nicht schriftlich erfolgen
Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen einer Mieterhöhung zustimmen. Doch wie sie das tun, kann ein Vermieter nicht ohne weiteres vorgeben.
Zahlt ein Mieter eine höhere Miete, kann allein das als Zustimmung gelten, befand das Amtsgericht Berlin-Pankow-Weißensee (Az.: 6 C 110/13), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 5/2016) berichtet. Eine zusätzliche schriftliche Zustimmung kann der Vermieter hier nicht verlangen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter eine höhere Miete verlangt und wollte die schriftliche Zustimmung von seinem Mieter haben. Der Mieter zahlte die erhöhte Miete und brachte in einer E-Mail an den Vermieter sein Einverständnis zum Ausdruck. Das reichte dem Vermieter aber offenbar nicht, denn er erhob Zustimmungsklage.
Das Amtsgericht befand, der Vermieter habe hier keinen Grund, die schriftliche Zustimmung einzufordern. Der Mieter habe nicht nur die geforderte Miete gezahlt, sondern auch in der E-Mail ausgedrückt, dass er damit einverstanden sei. Daher sei hier nicht zu befürchten, dass der Mieter das Mieterhöhungsverlangen anfechten wolle. Die Kosten für den Rechtsstreit musste der Vermieter tragen.