Online-Handel Biozide gegen Schädlinge: Gefahrensymbole fehlen oft
Düsseldorf (dpa/tmn) - Bei gut jedem zweiten Mittel gegen Schädlinge fehlen im Online-Handel die Symbole oder der Hinweis auf mögliche Gesundheitsgefahren.
Das hat eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergeben.
Sie hat sich die Präsentation von Algen- und Insektenvernichtungsmitteln auf den Seiten von 15 Internet-Anbietern wie Baumärkten und Garten-Shops hinsichtlich der geltenden Kennzeichnungsvorschriften angeschaut.
11 Anbieter nannten darüber hinaus bei den angebotenen Algiziden keine Wirkstoffe, bei den Insektenmitteln fehlten diese Informationen auf 6 Seiten. Aber 90 Prozent der überprüften Produktseiten gaben den Pflichthinweis an, Biozide vorsichtig zu verwenden.
Viele Biozide enthalten nicht nur Wirkstoffe gegen Mikroben, Algen und Insekten, sondern können auch für Mensch, andere Tiere und die Umwelt schädlich sein. Daher sehen die europäische Biozid-Verordnung sowie die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (kurz CLP für Classification, Labeling, Packaging) Warnhinweise für die Verbraucher vor.
Das sind Piktogramme aus weißen Rauten mit rotem Rand, die zum Beispiel einen Totenkopf oder einen toten Fisch vor einem verkümmerten Baum zeigen. Teils ist auch vorgeschrieben, dass Signalwörter wie Achtung oder Gefahr dabeistehen. All diese Hinweise müssen zwingend auch in der Produktbeschreibung im Online-Handel vorkommen.