Folgen noch unklar Doch Verbot für Afrikanisches Lampenputzergras
Berlin (dpa/tmn) - Das bei Hobbygärtnern beliebte Federborstengras der Art Pennisetum setaceum darf in Deutschland nicht mehr verkauft und kultiviert werden. Das haben mehrere der für den Naturschutz zuständigen Landesämter oder Umweltministerien der Bundesländer bestätigt.
Das Verbot gilt demnach auch für die als steril geltenden Sorten und Hybriden der Pflanze. Pennisetum setaceum ist im Gartenhandel auch zu finden unter den Bezeichnungen Afrikanisches Lampenputzergras oder Rotes Lampenputzergras. Im August 2017 hat die Europäische Union diese Pflanzenart in ihre Liste der invasiven gebietsfremden Arten aufgenommen, da sie sich stark verbreiten und damit einheimischen Pflanzen Probleme bereiten kann. Das hat nun ein Verbot von Verkauf, Freisetzen und Halten der Pflanze zur Folge - auch in Privatgärten.
Fraglich war zunächst allerdings der Umgang mit denjenigen Sorten und Hybriden, die als steril gelten. So ging der Zentralverband Gartenbau davon aus, dass diese - im eigentlichen Sinne über Samen nicht fortpflanzungsfähigen - Varianten von dem Verbot ausgeschlossen sein müssten. Denn laut der EU-Verordnung 1143/2014 sind invasive Arten ein Problem, wenn sie überleben und sich fortpflanzen könnten.
Die Landesbehörden, die für die Umsetzung von Managementmaßnahmen zu dem Verbot zuständig sind, sehen das nun jedoch anders. Denn es gibt noch eine zweite, ungeschlechtliche Art der Vermehrung: Ein Tier oder auch der Spaten des Gärtners kann - absichtlich oder unabsichtlich - einen Teil des Wurzelstocks abtrennen und an einer anderen Stelle ablegen, wo dieser zwar als identische, aber eigenständige Pflanze dann anwächst. Diese Verbreitung nennt sich vegetative Vermehrung.
Außerdem heißt es übereinstimmend von den Landesbehörden in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, dass bisher keine wissenschaftliche Untersuchung vorliege, „die belegt, dass sogenannte 'sterile' Hybride von Pennisetum setaceum bei allen in der EU möglichen Umweltbedingungen vollkommen steril sind.“ Ähnlich äußern sich die zuständigen Landesbehörden in Schleswig-Holstein und Sachsen.
Allerdings ergänzt das Hessische Ministerium für Umwelt: „Abgestimmte Entwürfe für die Management-Maßnahmen der Bundesländer zu Pennisetum liegen noch nicht vor, diese sind von den Ländern gemeinsam bis Frühjahr 2019 zu entwickeln.“ Dafür sollten auch Betroffene angehört werden. „Hessen wird deshalb bis dahin keine Maßnahmen wegen Pennisetum ergreifen.“ Das zuständige Landesamt in Schleswig-Holstein teilt allerdings schon mal mit: „Die Art Pennisetum setaceum gilt in Deutschland jedoch nicht als weit verbreitet. Daher ist die Erstellung von Managementmaßnahmen für diese Art nicht relevant.“
Was heißt all das für den Hobbygärtner? Muss er sein Gras ausgraben und vernichten? Oder darf oder sollte er es noch kaufen? Kontrollen in Privatgärten scheint es laut den Aussagen einzelner Länderbehörden nicht zu geben. Diese Einschätzung teilt auch der Zentralverband Gartenbau. Auch scheint der Kauf online noch möglich zu sein, wie das Angebot von Gartenhandelsseiten vermuten lässt. Im stationären Handel wie zum Beispiel in Gartencentern dürfte das nicht der Fall sein.
Allerdings gibt es auch einen Grund, warum sich Hobbygärtner mit dem verbotenem Gras im Garten einfach zurücklehnen können: Diese spezielle Art der Gattung Pennisetum gilt zwar als mehrjährig und in mehreren europäischen Mittelmeerländern schon als etabliert. In Deutschland aber überlebt sie in aller Regel den Winter nicht. Die ersten knackigen Frostnächte werden die Gräser in den Gärten zwischen Flensburg und Berchtesgaden also wohl vernichten - wenn nicht im kommenden Winter, dann vielleicht in dem darauf. Zur Vermehrung als akute Gefahr für die biologische Vielfalt kommt es dann nicht mehr.