Wer wöchentlich den Rasen mäht oder die Hecke schneidet, kauft sich das Gartengerät dafür lieber statt es zu leihen. Denn regelmäßige Mietentgelte und die Fahrtkosten zum Baumarkt können den Anschaffungspreis für ein eigenes Gerät schnell übersteigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Grundsätzlich lasse sich aber mit Mietgeräten Geld sparen.
Wer ein Gartengerät ausleiht, sollte zwar stets das Kleingedruckte lesen. Aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien nur wirksam, wenn der Vermieter ausdrücklich darauf hinweist und der Kunde diese ausreichend zur Kenntnis nehmen kann. Er stimme den Bedingungen mit seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag zu. Rechtlich gelten aber auch individuelle Absprachen, erläutert die Verbraucherzentrale.