Verbrennen von Gartenabfällen ist vielerorts verboten
Dessau-Roßlau (dpa/tmn) - Gartenabfälle sollten nicht offen verbrannt werden - in vielen Kommunen ist das sogar ausdrücklich verboten. Denn beim Verbrennen werden viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt, erklärt das Umweltbundesamt.
10.03.2016
, 05:00 Uhr
Denn meist ist das Grüngut noch recht feucht, und das Feuer bekommt nicht ausreichend Luft. Eine Folge davon ist, dass die Pflanzenreste nur unvollständig verbrennen. Ein Hinweis darauf ist starke Rauchentwicklung.
Stattdessen gehören Gartenabfälle in die Biotonne oder auf den eigenen Kompost. Und viele Kommunen bieten zentrale Sammelstellen an oder setzen Straßensammlungen an. Infos haben die lokalen Entsorger.