Hohe Hürden für Wechsel in die gesetzliche Kasse
Entscheidend ist die Höhe des Gehalts. Ab 55 ist der Weg zurück grundsätzlich versperrt.
Düsseldorf. Die gesetzlichen Krankenkassen melden, dass allein im vergangenen Jahr mehrere Zehntausend bis dahin privat Krankenversicherte zu ihnen, den gesetzlichen Kassen, gewechselt seien. Die Motive sind nachvollziehbar. Private Krankenkassen hatten drastische Beitragserhöhungen von drei bis zwölf, in einem Fall sogar um 40 Prozent angekündigt. Aber so einfach ist es nicht, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Als privat Versicherter hat man nach einer Beitragserhöhung zwar die Möglichkeit, seinen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Aber damit ist man noch längst nicht automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Für Angestellte ist der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung nur offen, wenn sie versicherungspflichtig werden. Das heißt: Wenn das Einkommen für mindestens ein Jahr unter die Jahresarbeitsentgeltsgrenze fällt. Dieser auch Versicherungspflichtgrenze genannte Betrag wird jährlich vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt. Für 2012 liegt diese Grenze bei einem Jahresbruttogehalt von 45.900 Euro. Das Absinken unter die Versicherungspflichtgrenze kann etwa dadurch erreicht werden, dass man seine Arbeitszeit reduziert und entsprechend weniger verdient. Ob man sich das leisten kann und ob sich eine entsprechende Reduzierung allein wegen des Krankenversicherungsbeitrags lohnt, ist freilich eine sehr individuelle Rechnung.
Dabei ist vor allem auch zu beachten: Ab 55 Jahren ist dieser Weg grundsätzlich versperrt.
Auch bisher privat versicherte Selbstständige können dann in die gesetzliche Versicherung wechseln, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis mit einem Bruttogehalt unter der Versicherungspflichtgrenze wechseln. Auch hier gilt freilich die Grenze eines Lebensalters von 55 Jahren, ab der dieser Weg versperrt ist.
Um Beitragserhöhungen abzufedern, bleibt denjenigen, die nicht in die GKV wechseln können, dann nur noch die Möglichkeit, innerhalb der privaten Versicherung zu wechseln. Entweder, indem man zu einem günstigeren Anbieter wechselt (aber Vorsicht: Altersrückstellungen, die jahrelang eingezahlt wurden und Beitragserhöhungen im Alter abfedern sollten, können verloren gehen). Oder man bleibt bei seinem bisherigen Versicherer und vereinbart zum Beispiel eine höhere Selbstbeteiligung, um der Beitragserhöhung zu entgehen. Oder man verzichtet auf Leistungen wie etwa das Einzelzimmer im Krankenhaus. Oder man wechselt in den Standardtarif, der Leistungen auf dem gesetzlichen Versicherungsniveau bietet.