Wie die Rürup-Rente Selbstständigen hilft
Ab diesem Jahr wird die Förderung attraktiver — Steuerersparnis in vierstelliger Höhe möglich.
Düsseldorf. Gut 1,3 Millionen Bundesbürger nutzen die Rürup-Rente zur privaten Altersvorsorge. Ab 2012 gewährt der Staat höhere Steuerboni.
Die Basis- oder Rürup-Rente zielt auf Selbstständige, die keinen Anspruch auf Riester-Förderung oder betriebliche Altersvorsorge haben. Damit auch diese Gruppe die private Alterssicherung nicht vernachlässigt, setzt der Staat mit Steuervorteilen Sparanreize. Das Finanzamt akzeptiert Einzahlungen in Rürup-Verträge von bis zu 20 000 Euro bei Alleinstehenden und 40 000 Euro bei Ehepaaren.
Ab 2012 erkennt die Behörde 74 Prozent davon als Sonderausgabe an — zwei Prozent mehr als 2011. Unterm Strich werden bis zu 14 800 bzw. 29 600 Euro steuerlich wirksam. Damit beteiligt sich der Fiskus bis zu einem Drittel an den Vorsorgekosten.
Beispiel: Ein Selbstständiger mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80 000 Euro überweist 12 000 Euro in einen Rürup-Vertrag. Das Finanzamt akzeptiert 8880 Euro als Sonderausgabe. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent beträgt die Steuerersparnis inklusive Solidarzuschlag 3935 Euro. Bis 2025 steigt der Sonderausgabenabzug auf 100 Prozent, dann spart der Vorsorgesparer jährlich mehr als 5300 Euro an Steuern.
„Nicht alle Rürup-Sparer können den Steuervorteil vollständig nutzen“, sagt Peter Kauth von Steuerrat24. Grund: Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder in ein berufsständisches Versorgungswerk, wie sie etwa Ärzte oder Anwälte leisten, zählen ebenfalls zum absetzbaren Vorsorgeaufwand. Diese Beiträge schmälern den Rürup-Bonus. So kann ein Orthopäde, der 14 000 Euro in sein Versorgungswerk einzahlt, höchstens noch 6000 Euro an Rürup-Zahlungen beim Finanzamt geltend machen, der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für 2012 schmilzt auf 4440 Euro.
Rürup-Sparer, die ihren Vertrag 2012 abschließen, erhalten frühestens mit 62 Jahren Rentenzahlungen, bislang erlaubte das 60. Lebensjahr den Rentenstart. Der garantierte Mindestzins sinkt von 2,25 auf 1,75 Prozent. Der Mindestzins greift bei klassischen Rentenpolicen, fondsbasierte Verträge gewähren keine Zinsgarantie.