Mit Haftpflichtpolice richtig abgesichert im Ehrenamt
Wer sich unentgeltlich im Verein engagiert, muss viele Dinge beachten, um am Ende nicht kräftig zahlen zu müssen.
Düsseldorf. Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland sind ehrenamtlich tätig. Gutes tun, das heißt dabei aber nicht, frei von Haftung zu sein. Rausreden gilt nicht. Deshalb ist guter Versicherungsschutz wichtig.
Haftung
Der Vereinsvorstand oder Kassenwart eines großen Vereins trägt viel Verantwortung: Da fallen Steuern an oder Gema-Gebühren für Veranstaltungen, Sozialabgaben sind für Mitarbeiter zu bezahlen und Investitionen für den Sportverein zu tätigen. Nicht selten jonglieren die Laien im Amt mit Millionen Euro. Da können Fehler passieren. Und für die haftet im Ernstfall der Ehrenamtliche. Die gute Absicht hinter dem Handeln reicht nicht als Entschuldigung. „Man muss Gutes auch gut machen“, sagt der Bonner Rechtsanwalt Jan Schiffer, der auf Non-Profit-Organisationen und Haftungsfragen spezialisiert ist.
Haftungserleichterung
Eine kleine Entlastung hat der Gesetzgeber 2013 mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts geschaffen: In Paragraf 31a BGB ist eine Haftungserleichterung festgelegt. Sie besagt, dass der Ehrenamtliche nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet, vorausgesetzt, er erhält für sein Engagement nicht mehr als 720 Euro an Aufwandsentschädigung pro Jahr. In solchen Fällen springt der Verein ein und muss Schäden begleichen. Am besten vermeidet man Fehler so: Problembewusstsein entwickeln (Gefahren erkennen), aufklären (Experten zurate ziehen), sorgfältig arbeiten und dokumentieren.
Haftpflichtversicherung
Zusätzlich sollte man auf einen guten Versicherungsschutz setzen. Die Haftpflichtversicherung steht hier im Fokus. Ideal ist, wenn der Verein eine Vereinshaftpflicht abgeschlossen hat, die für Schäden des Ehrenamtlichen aufkommt. Doch diese Policen sind teuer. Deshalb verzichten viele Vereine darauf. Viele Bundesländer haben Ehrenamtsversicherungen abgeschlossen, die neben einem Unfallschutz auch eine Haftpflichtversicherung enthalten. Doch aufgepasst: Oft gelten sie nur für kleine Gruppen, die nicht als Verein organisiert sind. Schutz bietet auf jeden Fall die eigene private Haftpflichtpolice.
Steuern
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts hat auch Steuervorteile für das Engagement geschaffen. Grundsätzlich dürfen Aktive in einem Verein 720 Euro im Jahr als Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten. Das gilt auch für Studenten, Rentner und Arbeitslose. „Ehrenamtliche, die als nebenberuflicher Übungsleiter tätig sind, dürfen sogar bis zu 2400 Euro im Jahr erhalten“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das betrifft zum Beispiel Trainer oder Chorleiter.
„Merkmal der Tätigkeiten ist, dass sie eine pädagogische Ausrichtung haben.“ Auch die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen gehöre zu den begünstigten Tätigkeiten. Das Dilemma: Wer sich intensiv engagiert, erhält zwar eine Steuererleichterung, die Haftungserleichterung gilt allerdings nicht für ihn. „Hier sollte der Gesetzgeber nachbessern und die Grenze in Paragraf 31a BGB heraufsetzen“, fordert Schiffer.