Rentenversicherung fordert: Bitte beweisen Sie uns erstmal, dass Sie noch leben!

Ein behördliches Papier verhindert, dass Angehörige die Rente eines Verstorbenen kassieren.

Wuppertal. Leben Sie eigentlich noch? Und wenn ja, dann beweisen Sie uns das bitte! So ließe sich salopp das Ansinnen zusammenfassen, das einer Wuppertalerin dieser Tage zugesandt wurde. Absender: Die Firma, die die Gehaltsabrechnung ihres früheren Arbeitgebers macht — und damit auch für die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung zuständig ist. Sie solle eine „amtlich beglaubigte Lebensbescheinigung“ vorlegen. Man müsse das verlangen, weil es die Papier-Lohnsteuerkarte nicht mehr gebe und man daher keinen Nachweis mehr habe, ob die Betriebsrentnerin noch lebe.

Nun muss Bürokratie — auch wenn sie mit so einem Wortungetüm wie „Lebensbescheinigung“ einhergeht — nicht unbedingt etwas Schlechtes sein. Man denke an das Negativbeispiel Griechenland, wo allein 2012 rund 50 000 Menschen die Renten verstorbener Verwandter kassiert haben sollen. Kontrolle schadet da gewiss nicht.

Aber wo bekommt man diese Lebensbescheinigung? Antwort: beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro. Um Missbrauch zu verhindern, muss man persönlich vorsprechen. Immerhin entfällt — so heißt es etwa bei den Verwaltungen Düsseldorf und Wuppertal — die Gebühr von sechs Euro, wenn es um eine Lebensbescheinigung für den Rententräger geht. Eine Sprecherin der Wuppertaler Verwaltung verspricht, dass man — wie in Düsseldorf — in Fällen, in denen der Betroffene wegen körperlicher Probleme nicht selbst kommen kann einen Außer-Haus-Service anbietet. Der einem dann, wenn alles gut läuft, bescheinigt: Hurra, Sie leben noch.