Rekordgeschäft So kommt das Paket vor Weihnachten an
Frankfurt/Main · Dem Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) zufolge werden sie dieses Jahr mit 330 Millionen Sendungen einen neuen Rekord aufstellen. Wer möchte, dass seine Weihnachtsgeschenke pünktlich und heil ankommen, sollte einige Dinge beachten.
Die Paketzusteller wappnen sich für die Sendungsflut zu Weihnachten.
RECHTZEITIG LOSSCHICKEN
Damit die Geschenke an Heiligabend auch tatsächlich unterm Baum und nicht im Logistikzentrum liegen, sollten Verbraucher Pakete ohne Express-Option je nach Paketdienstleister bis zum 19. Dezember oder 20. Dezember 12.00 Uhr aufgeben - mit Express-Option auch noch am 21. Dezember. Wer in der Vorweihnachtszeit ganz sicher gehen möchte, sollte laut BIEK sein Paket möglichst frühzeitig (bis zum 15. Dezember) aufgeben oder eine Express-Option mit definiertem Zeitfenster wählen. Für den internationalen Versand von Paketen liegt der Stichtag je nach Zielland und Paketdienstleister zwischen dem 13. und 19. Dezember.
RICHTIGE VERPACKUNG
Damit zerbrechliche Inhalte heil ankommen, reicht laut BIEK ein Hinweis wie "Vorsicht zerbrechlich" nicht aus. Stattdessen sollten die Versender die Gegenstände in Luftkissen einwickeln und stabile Verpackungen verwenden. Bei gebrauchten Kartons sollten alle Aufkleber, schon vorhandene Barcodes und andere missverständliche Angaben entfernt werden und die Adressen des Empfängers und Versenders eindeutig sein.
Kleine Pakete schützt ein größerer Umkarton. Den Leerraum kann mit Zeitungspapier ausgestopft werden. Den Versandkarton nicht mit Geschenkpapier, Schleifen oder Paketschnur schmücken, da sich diese in den automatischen Paketsortieranlagen verfangen können.
PAKET ANNEHMEN
In der Regel versuchen die Zusteller mindestens einmal, das Paket an der Haustür abzuliefern. Ist der Empfänger dann nicht zuhause, darf der Paketbote die Sendung auch Nachbarn anvertrauen. Wer das nicht möchte, muss es dem Zustelldienst vorher schriftlich mitteilen. Ein Zettel an der Haustür reicht nicht aus.
Will auch kein Nachbar die Sendung annehmen, können die Empfänger ein paar Tage lang das Paket in einer Postfiliale oder einem Partnershop der Paketdienste abholen. Danach gehen sie zurück an den Absender.
GARAGENVERTRAG
Verbraucher können den Zustellern auch erlauben, das Paket an einem vereinbarten Ort wie der Garage abzustellen. Das Haftungsrisiko für Beschädigung und Diebstahl geht dabei aber auf den Empfänger über. Wird das abgelegte Paket zum Beispiel aus dem Gartenhaus geklaut, zahlt der Paketdienst keinen Schadenersatz. Auch Transportschäden sind mit Abstellverträgen schwierig zu reklamieren, weil der Zeitpunkt der Beschädigung kaum nachweisbar ist.
REKLAMATION
Hat der Zusteller nicht geklingelt, obwohl der Empfänger zuhause war, sollte dieser eine erneute persönliche Zustellung verlangen. Ist das Paket offensichtlich beschädigt, sollten Empfänger das direkt bei der Annahme reklamieren und den Inhalt auf Schäden überprüfen. Die Pakete sind meist standardmäßig für einen Schaden bis um die 500 Euro versichert. Wer Wertsachen verschickt, sollte entweder eine höhere Versicherung buchen oder einen Kurierdienst beauftragen. Das erhöht entsprechend die Versandkosten.
Verbraucher sollten zudem vor dem Verschicken Fotos des Pakets und Inhalts machen und Rechnungen aufbewahren. Diese gelten im Zweifel als Nachweise.
PACKSTATION
Wem es nichts ausmacht, selbst ein paar Meter zu fahren oder zu gehen, der kann sich die Pakete auch an eine Packstation schicken lassen. Das spart den Zustellern den Weg zur Haustür und schont so Umwelt und Nerven der Nachbarn. Und wem das wichtig ist, sollte auch nur Dinge bestellen, die er behält, weil das Retouren vermeidet. Oder er geht direkt ins Geschäft und kauft die Geschenke dort.