Er rät, zu klären, ob eine Mitversicherung besteht, bevor man das Tier übernimmt. Ausgenommen von der Haftung ist man, wenn man bei der Führung der Aufsicht nicht fahrlässig gehandelt hat.
Richten Haustiere Schäden an, kommt eigentlich der Tierhalter dafür auf. Haftpflichtversicherungen für die Halter sind laut dem Bund der Versicherten in einigen Bundesländern und Kommunen sogar Pflicht. Sie gelten etwa für Hunde oder Pferde. Kleintiere wie Katzen sind über die Privathaftpflicht mitversichert.