Herrchen haftet - auch wenn Hund den Tierarzt beißt
Celle (dpa) - Für Tierärzte gehört es gewissermaßen zum Berufsrisiko, von ihren Patienten gebissen zu werden. Für den Schaden trägt aber trotzdem der Halter eine Verantwortung - auch wenn er gar nicht anwesend ist.
Ein Herrchen haftet auch dann für seinen Hund, wenn dieser den Tierarzt bei der Behandlung beißt. Die Haftung für tiertypische Bisse oder Pferdetritte bestehe selbst dann, wenn das Tier sich in Obhut eines anderen Menschen wie etwa eines Arztes befindet und der Halter keine Möglichkeit habe, auf sein Tier einzuwirken, stellte das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil (20 U 38/11) klar.
Im konkreten Fall konnte der Tierarzt, der von einem aus der Narkose erwachten Schäferhund in die Hand gebissen wurde, dennoch nicht seine Forderungen komplett durchsetzen. Der Mediziner wollte einen sechsstelligen Betrag, weil er so schwer verletzt worden sei, dass er seine Arbeit nicht mehr ausüben könne. Die Richter urteilten aber, der Arzt hätte wissen müssen, dass Hunde nach der Narkose sehr aggressiv sein können. Er hätte deshalb besonders vorsichtig sein müssen.