Zugelaufene Tiere nicht einfach behalten

Berlin (dpa/tmn) - Wer ein Haustier findet, darf es nicht einfach behalten. Egal ob es ein Kaninchen im Garten ist, ein zugelaufener Hund oder ein Sittich, der Futter sucht.

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Finder müssen die Tiere bei der Polizei oder in einem Tierheim abgeben, erläutert der Verein Aktion Tier. Oder sie wenden sich direkt an den Eigentümer, sofern sie diesen kennen.

Doch nicht immer ist der Halter bekannt. Wer das Fundtier in solch einem Fall behalten möchte, kann es mitunter - nach Absprache mit Polizei oder Tierheim - vorerst bei sich aufnehmen. Es gehört ihm aber in den ersten sechs Monaten noch nicht, denn so lange bleibt das Tier das Eigentum des bisherigen Halters.