Die Beschreibung des Gepäcks und die Angaben zum Inhalt müssen schriftlich erfolgen, informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Es sei wichtig, die Formalien einzuhalten. Denn nur so haben Flugreisende Anspruch auf Schadenersatz, sollte das Gepäckstück nicht mehr auftauchen.
Dann steht ihnen vonseiten der Airline eine Erstattung in Höhe von rund 1200 Euro zu, so der DAV. Das gilt pro Person, nicht pro Gepäckteil.