Sogar ein schlechter Reiseleiter kann ein Mangel sein: Das Amtsgericht Köln hielt 15 Prozent Minderung für angemessen, weil eine Reiseleiterin nur mangelnde Informationen lieferte und keine Motivation zeigte (Az.: 138 C 323-11).
Fehlt der Reiseleiter, sollten Urlauber den Veranstalter kontaktieren und den Mangel reklamieren. Bei einer Gruppenreise können etwa die Mitreisenden das Fehlen des Reiseleiters bezeugen. Bei der Frage der Preisminderung kommt es dann immer darauf an, welchen Service der Veranstalter versprochen hat. Im Zweifel sollten Urlauber vor der Rundreise nachfragen und sich die Information über die Reiseleitung vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, rät Saupe.