Der Kläger hatte sich bei dem Sturz eine Kniescheibe gebrochen. Der Unfall hätte jedoch überall passieren können - es handele sich um ein allgemeines Lebensrisiko, so das Gericht.
Die Fluggesellschaft musste dem Mann keinen Schadenersatz zahlen. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „Reiserecht aktuell“.