An Mängelanzeige denken: Quarantäne auf Kreuzfahrtschiff

Rostock (dpa/tmn) - Wer auf einem Kreuzfahrtschiff zu Unrecht unter Quarantäne gestellt wird, muss das Personal darauf hinweisen. Sonst kann er später weder eine Minderung des Reisepreises noch Schadenersatz fordern.

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In einem verhandelten Fall am Amtsgericht Rostock hatten die Kläger eine Flusskreuzfahrt gebucht. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. Unterwegs wurden sie aufgefordert, ihre Kabinen nicht zu verlassen. Die Besatzung ging davon aus, dass die Reisenden an einer Magen-Darm-Erkrankung litten - was diese bestritten. Dennoch blieben die Kläger in ihrer Kabine. Sie entschieden sich letztlich aber, vorzeitig von Bord zu gehen und flogen auf eigene Kosten nach Hause. Von der Reederei verlangten sie fast den gesamten Reisepreis zurück sowie Schadenersatz.

Das Gericht erklärte, es handele sich bei einer ungerechtfertigten Quarantäne zwar um einen Reisemangel, da die Kläger tatsächlich nicht eine Magen-Darm-Erkrankung hatten. Diesen Mangel hätten sie aber auf dem Schiff anzeigen müssen - und das war unterblieben. Dabei sei es für die Betroffenen ein Leichtes gewesen, das Bordpersonal über den Irrtum aufzuklären. So gab es kein Geld zurück. Die Kläger sind gegen das Urteil (Az.: 47 C 31/14) in Berufung gegangen.