Landesweiter Ausstand Diese Ansprüche haben Griechenland-Urlauber bei Streiks
Potsdam (dpa/tmn) - Bei Ausfällen und langen Verspätungen von Flügen aufgrund eines Fluglotsenstreiks steht betroffenen Passagieren keine Entschädigung zu. Bei einer solchen Situation handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, wie die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt.
Allerdings entfallen Ansprüche nur dann, wenn die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Streikfolgen zu minimieren. Zudem muss sie eine alternative Beförderung ermöglichen, etwa durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Fällt ein Flug definitiv aus oder verspätet er sich um mehr als fünf Stunden, kann der Kunde auch sein Ticket zurückgeben und bekommt sein Geld zurück.
Wenn ein Flug ein Teil einer Pauschalreise ist, kann der Urlauber eventuell Geld vom Veranstalter zurückfordern. Erreicht er dann sein Ziel zum Beispiel einen Tag später als geplant, steht ihm eine anteilige Minderung des Reisepreises zu. Das gelte auch bei einem Streik, so Fischer-Volk. Bei Pauschalreisen sind Veranstalter in der Pflicht, den Gast alternativ ans Ziel zu bringen. Muss der Urlauber sich selbst kümmern, bekommt er die Kosten erstattet.
Aus Protest gegen die Sparpolitik der Regierung sind Mitglieder griechischer Gewerkschaften am Mittwoch (30. Mai) in einen Streik getreten, darunter auch die Fluglotsen. Zahlreiche Flüge fielen aus.
Vom Streik betroffen ist auch die Schifffahrt: Viele Fähren blieben im Hafen. Wer sein Ticket direkt bei einem griechischen Anbieter gekauft hat, bleibt womöglich auf den Kosten sitzen. „Bei einem Streik wird es schwer, Geld zurückzubekommen“, sagt die Juristin. Denn für diese Beförderungsverträge gelte oft ausländisches Recht.