Reiserecht Erdbeben bei Kos: Was Urlauber jetzt wissen sollten

Würzburg (dpa/tmn) - Ob nach einem Erdbeben eine geplante Reise kostenlos abgesagt werden kann, hängt vom Ausmaß der Schäden und von der Gefahrenlage vor Ort ab.

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Eine Absage sei dann möglich, „wenn es erhebliche Schäden gibt und die gesamte Infrastruktur betroffen ist“, erläutert der Anwalt und Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra aus Würzburg.

So müssen zum Beispiel das gebuchte Hotel schwer beschädigt oder der Eisenbahn-, Flug-, Fähr- und Busverkehr unterbrochen sein, sagte Rodegra mit Blick auf das Erdbeben im östlichen Mittelmeer. Betroffen von den Erdstößen waren dort die beliebte griechische Urlaubsinsel Kos sowie die türkischen Küstenstadt Bodrum.

Bei erheblichen Gefahren oder Beeinträchtigungen können auch Urlauber, die bereits vor Ort sind, ihren Reisevertrag vorzeitig kündigen und abreisen. „Aber das ist meist bei einem eher kleinen Erdbeben nicht der Fall“, sagte Rodegra. „Die bloße Angst vor Nachbeben reicht hier nicht für eine Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt.“

Der Reiserechtler empfahl Menschen, die in den kommenden Wochen in einen Sommerurlaub auf Kos starten wollen, sich mit ihrem Veranstalter in Verbindung zu setzen.