Grundsätzlich werde jedoch nur der sogenannte Zeitwert ersetzt. Vom Neuwert eines beschädigten Gegenstands muss der Fluggast die Wertminderung durch Alter und Abnutzung abziehen.
Die Haftung für Gepäckschäden ist der Juristin zufolge auf einen Maximalbetrag von derzeit 1131 Sonderziehungsrechten beschränkt, einer Spezialwährung des Internationalen Währungsfonds. Der aktuelle Höchstbetrag entspricht 1334 Euro.