Chaos im Luftverkehr Verdi-Warnstreik: Was Fluggäste jetzt wissen müssen
Berlin. Die Warnstreiks im öffentlichen Dienst treffen am Dienstag (10. April) den Luftverkehr in Deutschland. An den Flughäfen Frankfurt, München, Köln und Bremen wurden Hunderte Flüge gestrichen.
Reisende müssen sich auf erhebliche Verspätungen einstellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu im Überblick:
Wo finde ich heraus, ob mein Flug betroffen ist?
Die Flughäfen Frankfurt, München und Köln/Bonn informieren auf ihren Webseiten über den Status der Flüge. Dort sehen Reisende, ob ihr Flug annulliert wurde. Der Frankfurter Flughafen und der Airport Bremen raten Passagieren, sich mit der jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Bei Lufthansa und Eurowings können sich Kunden ebenfalls online darüber informieren, ob ihr Flug vom Streik betroffen ist. Wer seine Handynummer angibt, bekommt von den Airlines automatisch Updates auf das Telefon.
Bekomme ich eine Entschädigung?
Ein Streik des Flughafenpersonals ist laut Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Reisenden steht keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt aber nur unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren.
Wie komme ich trotzdem ans Ziel?
Die Fluggesellschaft muss eine alternative Beförderung ermöglichen. Die Lufthansa zum Beispiel bietet kostenlose Umbuchungen an. Das Ticket muss spätestens am 9. April ausgestellt worden sein. Das neue Reisedatum muss zwischen 9. und 17. April 2018 liegen. Wer eine innerdeutsche Lufthansa-Verbindung gebucht hatte, kann sein Ticket online in eine Bahnkarte umwandeln lassen. Wer dazu keine Zeit hat, kann selbst ein Zugticket kaufen - für die Erstattung wird der Wert des nicht genutzten Flugtickets zugrunde gelegt, so Lufthansa.
Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover rät dazu, der Airline eine Frist für die Beschaffung einer alternativen Beförderung zu setzen, am besten schriftlich per E-Mail. Kommt das Unternehmen dem nicht nach, kann der Flugreisende sich selbst einen Ersatz beschaffen und die Kosten hinterher der Airline in Rechnung stellen.
Wenn ein Flug definitiv ausfällt oder sich um mehr als fünf Stunden verspätet, kann der Kunde grundsätzlich auch sein Ticket zurückgeben. Er bekommt das Geld dann zurück.
Was muss die Fluggesellschaft noch für mich tun?
Bei einem Streik mit langen Wartezeiten muss die Fluggesellschaft Reisende am Flughafen betreuen. So ist die Airline verpflichtet, Betroffene je nach Flugstrecke nach zwei bis vier Stunden kostenlos mit Essen und Trinken versorgen. Dafür können Gutscheine ausgeteilt werden. Passagieren dürfen außerdem unentgeltlich telefonieren oder E-Mails verschicken. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, hat die Airline die Übernachtung in einem Hotel zu zahlen.
Was gilt, wenn mein Flug Teil einer Pauschalreise ist?
Dann ist nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter in der Verantwortung. Dieser muss eine alternative Beförderung organisieren. Verspätet sich dadurch die Ankunft am Urlaubsort, darf der Urlauber nachträglich den Reisepreis anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück. dpa