Flugpreis nicht schon lange vor Abflug fällig
Köln (dpa/tmn) - Wer eine Flugreise bucht, wird oft sofort zur Kasse gebeten. Das Landgericht Berlin gab jedoch einem Verbraucherverein recht, der sich gegen diese Praxis wehrte.
Die Klausel „Die Zahlung ist bei Buchung fällig“ ist nicht rechtens. Sie benachteilige den Käufer der Flugtickets unangemessen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 52 O 175/13). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.
In dem verhandelten Fall hatte ein Verbraucherverein gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft geklagt. Besonders monierte er, dass der Flugpreis unter Umständen bereits viele Monate vor dem Flug bezahlt werden muss. Das Gericht gab ihm Recht. Es sei nicht gerechtfertigt, alle Risiken auf den Fluggast abzuwälzen. Vor allem die Tatsache, dass auch Steuern und Gebühren bereits direkt bei der Buchung fällig werden sollen, widerspreche der Gesetzeslage. Sie hätten nichts mit der Finanzierung des Fluges zu tun.
Dem Argument der Airline, sie kenne die Bonität des Passagiers nicht, stehe gegenüber, dass der Passagier das Risiko einer Insolvenz der Airlines zu tragen hat.