Denn in vielen Fällen handelt es sich nicht um einen Reisemangel, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Nur bei einem handfesten Mangel kann ein Pauschalreisender vom Veranstalter nachträglich einen Teil des Geldes zurückverlangen - sofern er das Problem vor Ort gemeldet und Beweise dafür hat, etwa in Form von Fotos, Videos und Zeugenaussagen.
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