Recht auf Reisen Insekten im Hotelzimmer sind meist kein Reisemangel

Kiel (dpa/tmn) - Insekten und Ameisen finden sich in südlichen Ländern häufig in Hotelzimmern, besonders in einfachen Unterkünften. Auch wenn sich Pauschalurlauber daran stören, können sie meist nicht den Reisepreis nachträglich mindern.

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Denn in vielen Fällen handelt es sich nicht um einen Reisemangel, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Nur bei einem handfesten Mangel kann ein Pauschalreisender vom Veranstalter nachträglich einen Teil des Geldes zurückverlangen - sofern er das Problem vor Ort gemeldet und Beweise dafür hat, etwa in Form von Fotos, Videos und Zeugenaussagen.