Diese Ansprüche bestehen, obwohl der Anbieter nichts für die aktuelle Dürre und niedrige Pegelstände kann. Konkret lässt sich der Reisepreis anteilig mindern, wenn bestimmte Stopps unterwegs und Ausflüge ersatzlos gestrichen werden müssen.
In manchen Fällen ist sogar noch mehr möglich: „Wenn eine als besonderes Highlight beworbene Sehenswürdigkeit ausfällt, könnte das dazu führen, dass die ganze Reise gekündigt werden kann“, sagt Fischer-Volk. Dann gibt es das gesamte Geld zurück - allerdings keinen zusätzlichen Schadenersatz. Wer ein Ersatzprogramm seines Veranstalters akzeptiert, damit die Reise nicht ausfällt, sollte laut der Juristin klarstellen, dass er sich Mängelansprüche vorbehält.