Preiskampf am Himmel: Wie viel kosten Tickets wirklich?
Berlin (dpa) - Wer einen Flug im Internet bucht, schaut auf den Preis. Doch wer vergleichen will, muss den Endpreis kennen - also inklusive Steuern und Gebühren. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, was das genau bedeutet.
Sie warben mit Flügen ab 99 Cent - doch zahlen mussten Reisende durch Steuern und Gebühren ein Vielfaches. Solch irreführende Lockangebote gibt es auf dem Billigflieger-Markt zwar seit längerem nicht mehr. Die Preise von Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft Air Berlin beschäftigten trotzdem den Europäischen Gerichtshof. Es geht um die Preisgestaltung im Jahr 2008, die längst überholt ist. Das Urteil vom Donnerstag (15. Januar) schafft Klarheit und könnte zu Änderungen bei Flugbörsen führen.
Was wurde Air Berlin vorgeworfen?
Die Verbraucherzentralen werfen Deutschlands Nummer zwei vor, im November 2008 Flugpreise im Internet falsch ausgewiesen zu haben. Air Berlin habe in einer Tabelle Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge angezeigt. Nur für einen ausgewählten Flug sei unterhalb der Vergleichstabelle der wahre Preis zu sehen gewesen.
Was sagen die EU-Gesetze?
In der relevanten EU-Verordnung steht es ziemlich deutlich: „Die Kunden sollten in der Lage sein, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen. Daher sollte der vom Kunden zu zahlende Endpreis für aus der Gemeinschaft stammende Flugdienste jederzeit ausgewiesen werden, einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte.“
Worum wurde vor dem EuGH gestritten?
Es geht um die Auslegung der EU-Verordnung. Geklärt werden musste, ob eine Airline den Endpreis schon bei der erstmaligen Angabe von Preisen ausweisen muss oder erst später. Der Gerichtshof entschied: Der zu zahlende Endpreis ist vom elektronischen Buchungssystem „bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, auszuweisen“. Dies gelte „nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird“.
Was sagt Air Berlin?
Die Airline erklärt, der Vorwurf habe sich längst erledigt. Sie habe die Preisanzeige auf der Internetseite schon vor der Klage teilweise geändert. Wer jetzt einen Flug sucht, bekommt eine Tabelle mit möglichen Abflugzeiten und den Preisen inklusive Steuern und Zuschlägen angezeigt. Zusätzlich kann man Netto-Flugpreis, Steuern, Treibstoff- und Sicherheitszuschlag einblenden. Air Berlin rechnet aber damit, dass das Urteil Folgen für Online-Portale hat, die Flüge diverser Fluggesellschaften vermitteln. Diese erfüllten nicht immer die Transparenz-Anforderungen der EU, sagte ein Sprecher.
Was sagen die Verbraucherzentralen zu dem Urteil?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), der Air Berlin verklagt hatte, ist zufrieden mit der Entscheidung. „Ein gutes Urteil für die Verbraucher: Preisangaben müssen transparent und auf einen Blick vergleichbar sein“, sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller.
Die Regeln gälten nicht nur für Fluggesellschaften, sondern auch für andere Online-Portale, die Flüge verkauften, ergänzt die VZBV-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe. Diese Flugbörsen hätten bereits seit einem früheren EuGH-Urteil zum Reiseportal Ebookers unzulässige Voreinstellungen abgeschafft. Dennoch gebe es immer wieder „Schummeleien“ wie etwa Warnhinweise, wenn Kunden Extraleistungen nicht hinzubuchten. Dagegen schreite die Verbraucherzentrale im Einzelfall ein.
Warum führen vor allem Billigflieger so einen harten Preiskampf?
Die Konkurrenz am Himmel ist groß und Geld zu verdienen in dem hartumkämpften Markt schwer. Pro Passagier bleiben laut Airline- Verband IATA weltweit nur wenige Euro Gewinn. Zwar ist der Marktanteil der Billigflieger im vergangenen Jahr mit etwa einem Drittel stabil geblieben, immer mehr traditionelle Airlines aber bieten inzwischen selbst günstige Flüge an, um mehr Kunden an sich zu binden.