Tunesien und Ägypten wieder in Reiseprogrammen
Köln/München (dpa/tmn) - Ägypten und Tunesien kehren nach den wochenlangen Unruhen als Reiseziele in die Veranstalterprogramme zurück. Weil das Auswärtige Amt die Sicherheitshinweise entschärft hat, entfallen auch kostenlose Stornierungen.
Der Reiseveranstalter Alltours will Ende Februar wieder Ägypten anfliegen. Alltours nehme vom 27. Februar an als erster Reiseveranstalter sein Urlaubsreiseprogramm zu den Touristenzentren am Roten Meer wieder auf, und damit früher als geplant, erklärte Geschäftsführer Willi Verhuven in Duisburg. Die Lage sei stabil und die Versorgung sichergestellt. Ursprünglich sollte das Programm im Laufe des März wieder anlaufen.
Mit der Rewe-Pauschaltouristik und FTI haben weitere Unternehmen angekündigt, wieder Reisen nach Nordafrika anzubieten. Die Rewe mit den Marken ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg will am 22. Februar die ersten Urlauber nach Tunesien fliegen, am 1. März wird auch Ägypten wieder angeflogen.
Mit den ersten Abflügen von Chartermaschinen auf die Insel Djerba und nach Enfidha auf dem tunesischen Festland ist die Rewe-Touristik damit der erste große deutsche Reiseveranstalter, der in das nordafrikanische Land zurückkehrt. Am Montag (14. Januar) hatte Thomas Cook mit der Hauptmarke Neckermann angekündigt, die erste Maschine nach Djerba am 28. Februar starten zu lassen. Die Tui lässt Tunesien-Gäste vom 1. März an wieder reisen. FTI kündigte die Rückkehr in beide Länder für Anfang März an.
Studiosus nimmt am 26. März ein eingeschränktes Tunesien-Programm auf. Der Studienreisen-Spezialist hat in seinem Tunesien-Programm diejenigen Touren wieder aufgelegt, die sich auf den Golf am Hammamet und Tunis konzentrieren, sagte ein Firmensprecher in München. In den Süden des Landes bringe das Unternehmen seine Reisegruppen weiterhin nicht. Für Ägypten hat Studiosus weitere Gruppentouren abgesagt und bietet Ägypten-Urlaub jetzt bis zum 22. März nicht an.
Wer eine Ägypten- oder Tunesien-Reise im Zeitraum bis Mitte April bereits gebucht hat und nicht mehr reisen möchte, kann bei den drei Rewe-Marken weiterhin kostenlos umbuchen, sagte ein Firmensprecher in Köln. Ebenso hatten sich Tui und Thomas Cook geäußert. Urlauber mit Umbuchungswunsch müssen sich bis Ende Februar melden.
Vorausgegangen war den Entscheidungen der Reiseveranstalter eine Entschärfung des Reisehinweises durch das Auswärtige Amt, das nach der Stabilisierung der Sicherheitslage in den Sicherheitshinweisen zu Tunesien und seinen Sicherheitshinweisen zu Ägypten jetzt nicht mehr generell von Reisen in diese Länder abrät. Von „nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez“ rät das Ministerium weiter ab. Reisen in die Urlaubsgebiete am Roten Meer seien aber wieder möglich. Zu den beliebtesten Ferienort dort zählen Hurghada und Scharm el Scheich. Aufenthalte in Tunesien sollten zunächst auf die Stadt Tunis, Badeorte am Mittelmeer und Djerba beschränkt werden, rät das Ministerium.
Damit ändern sich auch die rechtlichen Bedingungen für Urlauber: Wer eine Reise nach Ägypten oder Tunesien gebucht hat und nicht dorthin fliegen will, kann jetzt nicht mehr auf kostenloses Stornieren pochen. Kündigungen des Reisevertrages wegen „höherer Gewalt“ seien nicht mehr ohne weiteres möglich, sagt die Reiserechtsexpertin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Veranstalter dürften deshalb nun Stornogebühren verlangen, wenn Kunden trotzdem nicht reisen wollen.
Zu empfehlen sei in jedem Fall, Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen: „Oft gibt es die Möglichkeit zum kostenlosen Umbuchen. Damit ist dann beiden Seiten gedient.“ Auch Veranstalter, die das nicht von vorneherein anbieten, sollten darauf angesprochen werden.
Besteht ein Kunde darauf, eine Reise wegen höherer Gewalt zu stornieren, müsse er nun glaubhaft machen, dass sie tatsächlich beeinträchtigt sein würde, erläutert Prof. Ernst Führich, Reiserechtler an der Hochschule Kempten. Eskaliert der Streit mit dem Veranstalter und landet er vor Gericht, ist der Kunde nachweispflichtig. Chancen mit seiner Position durchzukommen, gebe es zwar nicht erst dann, wenn klar ist, dass die Reise komplett undurchführbar sein wird. Wie ein Gericht im Einzelfall entscheiden würde, sei aber schwer vorhersagbar.
Größere Veranstalter ermöglichen weiterhin kostenlose Umbuchungen. Kleinere Veranstalter, die spezialisiert sind und keine anderen Länder im Katalog haben, könnten das nicht und verlangten oft Stornogebühren, sagt Führich. „Die Spezialreiseveranstalter trifft die Entwicklung besonders schwer. Einige stehen kurz vor der Pleite.“
Denkbar sei aber auch bei anderen Veranstaltern, dass es bei Nordafrika-Reisen nun zu Mängeln kommt. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Teile der Reise nicht wie geplant stattfinden, zum Beispiel weil ein Ausflug zu den Pyramiden oder zum Ägyptischen Museum in Kairo ausfallen muss. „Ein Reisemangel rechtfertigt, den Reisepreis zu mindern“, sagt Beate Wagner. Allerdings kann wegen solcher Abstriche nicht komplett storniert werden. Das ginge nur, wenn von einer zum Beispiel 14-tägigen Pauschalreise der größere Teil nicht wie geplant angeboten werden kann - aber nicht, wenn nur 2 Tage betroffen sind.