Reisen nach Großbritannien Verbraucherschützer warnen vor Abzocke mit ETA-Antrag

Berlin · Wer nach Großbritannien reist, braucht jetzt eine digitale Einreisegenehmigung. Doch Online-Fallen lauern: Drittanbieter kassieren ab - oft für wenig bis keinen echten Service.

Neue Pflicht für Großbritannien-Reisen: Ohne digitale Genehmigung geht es nicht mehr ins Land.

Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn

Ob Städtetrip nach London oder Wanderurlaub in den schottischen Highlands - viele Menschen planen in diesen Wochen ihre Reise nach Großbritannien. Was dabei leicht übersehen wird: Für die Einreise reicht seit Anfang April nicht mehr nur der Reisepass. Urlauber brauchen jetzt zusätzlich die digitale Reisegenehmigung ETA, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder ein Visum vorliegt. Und hier lauern unseriöse Online-Angebote auf Insel-Reisende, warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

In den Online-Suchtreffern lauern betrügerische Angebote

Wer „ETA Großbritannien beantragen“ in die Suchmaschine eingibt, landet nicht immer auf der offiziellen Regierungsseite. Ganz oben in den Suchergebnissen erscheinen stattdessen häufig Drittanbieter, die mit täuschend echt gestalteten Webseiten den Eindruck erwecken, es handele sich um ein offizielles Angebot.

Tatsächlich kassieren sie laut Verbraucherzentrale statt der knapp 20 Euro für die echte ETA bis zu 100 Euro für einfache Ausfüllhilfen oder bloße Weiterleitungen - ohne dass der Antrag wirklich gestellt wird. Oft sind die Zusatzkosten und der nicht-offizielle Charakter der Dienstleistung erst ganz am Ende des Buchungsvorgangs ersichtlich.

ETA für Großbritannien: Achtung, das machen Sie besser selbst

Verbraucherschützer raten, die seit dem 2. April nötige ETA für Großbritannien ausschließlich über die beiden offiziellen Kanäle zu beantragen. Das sind:

1. Die ETA App für iOS und Android. Sie heißt „UK ETA“ und als Herausgeber der iOS-App ist das Home Office angegeben. Die Android-Variante listet UK Visas and Immigration als Herausgeber.

2. Die Website des britischen Innenministeriums. ( https://apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk)

Der Antrag kostet derzeit umgerechnet knapp 20 Euro. Die erteilte Genehmigung wird per E-Mail verschickt. Schauen Sie also rechtzeitig ins Postfach.

Reingefallen? Nicht aufgeben, sondern Rückerstattung fordern

Wer versehentlich bei einem Drittanbieter gelandet ist, sollte den Vorfall dokumentieren und eine Rückerstattung fordern. Auch ein Anruf bei der Bank oder dem Kreditkartenunternehmen kann helfen, um die Zahlung rückgängig zu machen.

Wichtig ist: Alle Belege und Kommunikationsverläufe sollten gesichert werden. Wer persönliche Daten angegeben hat, kann deren Löschung nach DSGVO beim Anbieter verlangen. Informationen dazu und eine Anleitung gibt es etwa auf der Website der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Auch bei US-Einreise ist Vorsicht geboten

Nicht nur für Großbritannien, auch für Reisen in die USA kommt es nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale regelmäßig zu Problemen mit inoffiziellen Antragsseiten für die digitale Einreisegenehmigung. Wer so eine ESTA benötigt, sollte darauf achten, dass die offizielle Seite immer auf „.gov“ endet. Adressen mit „.com“ oder „.org“ sind keine offiziellen Regierungsseiten.

Die Masche ist dieselbe: überhöhte Gebühren, wenig Transparenz und teils nutzlose Dienstleistungen.

© dpa-infocom, dpa:250411-930-432375/1

(dpa)