Einheitliche Pandemie-Regeln Bundesregierung legt Vorschlag für Corona-Gesetz vor - das steht drin

Berlin · Bund und Länder wollen einheitliche Corona-Regeln - doch was soll da drin stehen? Der Bund hat seinen Vorschlag verschickt. Jetzt sind Länder und Fraktionen am Zug. Die Zeit drängt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte es in der ARD-Talksendung "Anne Will" Ende März angekündigt - zur Not wird die Corona-Notbremse gesetzlich durchgesetzt.

Foto: dpa/Wolfgang Borrs

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für das geplante Gesetz mit bundeseinheitlichen Maßnahmen gegen die dritte Coronawelle vorgelegt.

Erwogen werden demnach unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Das geht aus einer Formulierungshilfe mit Stand vom Samstag, 12.50 Uhr, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und die an die Bundestagsfraktionen und Länder geschickt wurde. Das Gesundheitsministerium bat die Fraktionen nach dpa-Informationen um Anregungen zu dem Entwurf bis Sonntag, 12 Uhr.

Bund und Länder hatten angesichts steigender Neuinfektionszahlen und einer zunehmenden Belastung auf den Intensivstationen ein neues Verfahren vereinbart. Statt der gewohnten Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten sollen Maßnahmen für Regionen mit hohen Infektionszahlen gesetzlich festgehalten werden. Die Details wollte der Bund am Wochenende mit den Fraktionen und den Ländern möglichst schon festzurren, bevor sie am Dienstag das Kabinett beschließt. Danach soll der Entwurf möglichst schnell in Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Corona in Deutschland: Diese Regel für Treffen soll ab 100er-Marke gelten

Den Vorschlägen zufolge sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern strenge Kontaktregeln gelten: Gestattet wären dann nur private Treffen eines Haushaltes mit einer weiteren Person und von insgesamt maximal fünf Personen; Kinder zählen nicht mit. Für die Ausgangsbeschränkungen könnte es nur wenige Ausnahmen geben, etwa für medizinische Notfälle, den Weg zur Arbeit oder die Versorgung von Tieren, nicht aber für abendliche Spaziergänge alleine.

Die Öffnung von Läden soll untersagt werden, mit Ausnahme von Supermärkten, Getränkemärkten, Drogerien, Apotheken, aber auch Buchhandel, Blumenläden und Gartenmärkten. Auch Freizeiteinrichtungen, Theater, Kinos, Museen und Zoos blieben nach den Vorstellungen des Bundes geschlossen.

Verboten wäre auch Sport in der Gruppe - mit Ausnahme des Profi- und Leistungssports. Gastronomie und Tourismus blieben zu.

Vorgesehen ist in dem Vorschlag zudem, dass Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, zweimal in der Woche getestet werden müssen. Ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis sollen die Schulen schließen. Es darf aber in Schulen und Kitas eine Notbetreuung geben und Abschlussklassen können von der Schließung ausgenommen werden.

(dpa)