Freitesten, Isolation, Symptome Diese Quarantäne-Regeln gelten in NRW für Infizierte, Geboosterte, Kontaktpersonen und Co.
Seit Mitte Januar gelten in NRW neue Regelungen für die Quarantäne. Doch nicht immer ist sofort ersichtlich, wer wie lange in Quarantäne sollte und wann die betroffene Person sich freitesten darf. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ich habe zuhause einen Selbsttest gemacht und der ist positiv – was tun?
Sollte der Test positiv sein, lassen Sie bei der nächsten Möglichkeit in einem Testzentrum einen Schnelltest durchführen. Ist dieser ebenfalls positiv, begeben Sie sich für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Dies muss selbstständig geschehen und es braucht keine behördliche Anordnung. Sie haben in diesem Fall ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test, der in den meisten Fällen allerdings 36 bis 72 Stunden für die Auswertung braucht. Hier haben wir zusammengestellt, wann Sie Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben und wo dieser gemacht werden kann.
Muss ich bei einer Infektion jemanden informieren?
Die infizierten Personen müssen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Es müssen nur die Personen informiert werden, mit denen für mehr als zehn Minuten Kontakt bestand, ohne Abstand und ohne dass beide eine Maske getragen haben. Auch Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde, müssen benachrichtigt werden. Diese wiederum sollten ebenfalls einen Schnelltest machen.
Komme ich früher aus der zehntägigen Quarantäne wieder raus?
Sie können die zehn Tage eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn Sie vor dem Durchführen des Tests für 48 Stunden keine Symptome hatten. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest (aus einem Testzentrum) oder ein PCR-Test erforderlich. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden.
Sollten Sie in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliches arbeiten, ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Das Vergleichsportal hat eine umfangreiche Übersicht zu diesem Thema erstellt. Das Vergleichsportal hat eine umfangreiche Übersicht zu diesem Thema erstellt.
Ich bin Kontaktperson einer nachweislich infizierten Person – was tun?
Sollten Sie Kontakt mit einer erkrankten Person, beispielsweise beim Sport, im Restaurant oder jeglichen anderen Treffen gehabt haben, machen Sie umgehend einen Schnell- oder PCR-Test in einem Testzentrum. Ist dieser positiv, gelten die obenstehenden Regeln. Ist dieser jedoch negativ, müssen Sie grundsätzlich nicht in Quarantäne – unabhängig von Ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Sie müssen sich erst in Quarantäne begeben, wenn das Gesundheitsamt diese ausdrücklich angeordnet hat. Über die Quarantäne von Personen, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, ohne im selben Haushalt zu leben, entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes.
Ich lebe mit einer infizierten Person in einem Haushalt – was tun?
Kontaktpersonen, die mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls für zehn volle Tage in Quarantäne. Doch auch diese kann durch einen offiziellen negativen Schnell- oder PCR-Test auf sieben Tage verkürzt werden, wenn keine Symptome da sind. Treten während der Quarantäne jedoch Symptome auf, muss sofort ein PCR-Test durchgeführt werden.
AUSNAHME – Diese Personen müssen NICHT in Quarantäne, wenn sie mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben:
- Geboosterte Personen
- Geimpfte Genesene, also Personen, die vollständig geimpft sind und eine Durchbruchsinfektion hatten. Oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben.
- Personen, die zweimal geimpft wurden. Diese Regelung greift aber erst ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und nur bis zum 90. Tag nach der Impfung.
- Genesene. Die Ausnahmeregelung gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.