Die Qual bei der Wahl des Schornsteinfegers
Ulrich Grüttner, Sprecher der Innung, glaubt nicht, dass die Bürger in Scharen zu freien Kaminkehrern abwandern werden.
Krefeld. Am 1. Januar kann jeder Hauseigentümer und jede Wohnungseigentümergemeinschaft selbst entscheiden, wer den Kamin kehrt und die Abgase misst. Die Preise für diesen Service können ausgehandelt werden.
Doch ob sich in der Praxis durch das neue Schornsteinfegergesetz tatsächlich Grundlegendes ändert und die Dienstleistung wirklich billiger wird, darf bezweifelt werden.
„Zu 99 Prozent werden die Kunden bei ihrem alten Schornsteinfeger bleiben“, ist Ulrich Grüttner, Sprecher der 18 Krefelder Bezirksschornsteinfeger (offizieller Titel ab Januar: „Bevollmächtiger Bezirksschornsteinfeger“) sicher. „Die Menschen wollen keine Veränderung.“
Eines bewirkt die Liberalisierung auf jeden Fall: Mehr bürokratischer Aufwand für den Schornsteinfeger, die ihre Kunden informieren müssen. Und mehr Aufwand für den Hauseigentümer: Der muss dafür sorgen, dass der (in diesem Jahr meist schon zugestellte) Feuerstättenbescheid seinen Bezirksschornsteinfeger erreicht.
Und er muss darauf achten, dass er einen „freien“ Schornsteinfeger auswählt, der die entsprechende Qualifikation besitzt und in der Handwerksrolle eingetragen ist — das gilt auch für ausländische Bewerber. Sollte der Feuerstättenbescheid nicht binnen zwei Monaten den Bezirksschornsteinfeger erreicht haben, informiert dieser die Stadt.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben dafür zu sorgen, dass ihre Mieter den Kaminkehrer auch ins Haus lassen. Ob es nun ein „freier“ oder „bevollmächtigter“ Kaminkehrer ist — mit beiden ist der Preis auszuhandeln.
Der vom Staat eingesetzte bevollmächtigte Schornsteinfeger geht weiter seinen hoheitlichen Aufgaben nach: Er führt die nach staatlichen Vorgaben honorierte Feuerstättenschau (zweimal in sieben Jahren) durch und nimmt neue Anlagen ab. Er legt auch im Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten in einem Haus wie oft erledigt werden müssen.
Grüttner: „Bei uns bleibt die Verantwortung für die Anlagen hängen. Wir müssen der Behörde gegenüber dokumentieren, was der Dienstleister im Haus macht.“ Die nächste Gebührenerhöhung für den hoheitlichen Part des Gewerbes steht übrigens im März an.
Ein Run auf den liberalisierten Teil des Schornsteinfegerjobs hat zumindest durch Sanitär- und Heizungsfirmen nicht eingesetzt. Von 16 000 Betrieben in NRW seien, so Grüttner, Kreisgruppenvorsitzender der Krefelder Schornsteinfegerinnung, nur elf in die Branche eingestiegen.
Allerdings gibt es die Befürchtung, dass die Schornsteinfeger bald häufiger kein Geld bekommen. Bislang handelte es sich um eine Gebühr, die von der Stadt eingetrieben werden konnte. Helmut Döpcke, Leiter des dafür zuständigen Fachbereichs Umwelt: „Häuser in Krefeld gehören Leuten, die in Frankreich, Kanada oder Südafrika leben. Versuchen Sie mal, da eine zivilrechtliche Forderung durchzusetzen. Gebühren kriegt man leichter.“
Ein Flyer des Fachbereichs mit Infos zu den Änderungen liegt im Rathaus, Stadthaus und in den Bürgerservicebüros aus.
Mehr Infos mit einem Link zu den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Internet: www.krefeld.de/schornsteinfegerwesen