Pipeline-Gegner warten aufs Urteil

Am Donnerstag entscheidet sich vor dem OVG Münster, ob die Leitung von Bayer jemals in Betrieb gehen kann.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Monheim. Erwin Schumacher hat vor ein paar Tagen noch mal Unkraut „an unserem Knoten“ gejätet. Der Knoten, das ist das Monheimer „Mahnmal“ gegen die CO-Pipeline von Bayer, eine zusammengeknotete stählerne Rohrleitung in der Nähe des Rathausplatzes. „Die Leute sollen schließlich sehen, worum es sich hier dreht, gerade jetzt, da es nach siebeneinhalb Jahren Protest auf die Zielgerade geht“, sagt der Monheimer Vertreter der Bürgerinitiativen, die sich kreisweit gegen die 67 Kilometer lange Pipeline zusammengeschlossen haben.

Durch die Leitung will Bayer hochgiftiges Kohlenmonoxid zwischen seinen Werken in Dormagen und Krefeld transportieren. Am Donnerstag entscheidet sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, ob der Leverkusener Konzern sein Projekt weiterverfolgen kann.

Erwin Schumacher wird mit anderen Gegner in Münster mit dabei sein. „Wir fahren zu acht hin, die Stadt Hilden hat uns einen Bus zur Verfügung gestellt“, sagt der 67-Jährige.

Sie alle hoffen, dass das OVG dem Projekt die Planungsgrundlage entzieht. Im Fokus steht dabei der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung aufgrund des Rohrleitungsgesetzes, das der Landtag im März 2006 verabschiedete.

In den Fällen, die am Donnerstag verhandelt werden, geht es um den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf. Angefochten haben ihn Heinz-Josef Muhr (80) aus Baumberg und zwei Leichlinger mit Grundeigentum in Langenfeld, über deren Grundstücke die Pipeline verläuft.

Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bekamen die Kläger im Mai 2011 nur teilweise recht: Zwar stufte das Gericht den Beschluss als rechtswidrig ein, hält ihn aber für reparabel. Die Erdbebensicherheit der Leitung stellen die Kläger nun auch vor dem OVG in Frage, außerdem den Trassenverlauf sowie die Zulässigkeit von Enteignungen. „Die Pipeline dient nicht dem Allgemeinwohl, sondern allein Bayer“, bringt Muhr sein Hauptargument auf den Punkt.

Für die Stadt Monheim wird der Beigeordnete Roland Liebermann im Gerichtssaal sitzen. „Wir sind in diesem Verfahren nur Zuschauer, wollen das Ganze aber wegen der Bedeutung aus erster Hand mitkriegen“, sagt der Jurist.

Sollte das OVG dem Leitungsprojekt am Donnerstag die Rote Karte zeigen, dann werde Bayer — so hofft Muhr — die „Brocken hinwerfen“. Sollte es die Klagen abweisen, will der Baumberger vors Bundesverwaltungsgericht ziehen — und notfalls vors Bundesverfassungsgericht, um das Rohrleitungsgesetz zu kippen.

Erwin Schumacher setzt in solch einem Fall auf weitere der vielen hundert Einwendungen: „Ich bin mir aber sicher, dass die Münsteraner Richter die gravierenden Sicherheitsmängel gebührend gewichten werden“, sagt er.

Prozessgegner der Kläger ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Diese sieht sich außerstande, vorab eine Einschätzung zu der heutigen Verhandlung abzugeben. Grund laut Pressesprecherin Stefanie Klockhaus: die Vielzahl der in das Verfahren eingebrachten Argumente. „Welche Punkte das Gericht in der Verhandlung ansprechen wird, können wir an dieser Stelle nicht sagen“, erklärt Klockhaus. D

Bayer möchte vor der Entscheidung in Münster ebenfalls keine Vorab-Wertung abgeben. „Nur soviel: Wir sind sehr froh, dass es nach all den Jahren nun zu Klärungen kommen kann“, sagt Jochen Kluener, Pressesprecher von Bayer MaterialScience.