Die erwartete Zuschrift
Vorgestern träumte W.Zetti von einem Ölfund am Döppersberg mit glückvollen Folgen für Wuppertal — gestern erreichte ihn ein Brief mit folgendem Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Zetti, Ihre Äußerungen bzgl. eines Trennstrichs ,aus purem Gold‘ auf der sog. Nordbahntrasse zeugen von mangelnder Sachkenntnis.
Gemäß § 84b Straßenbeschaffenheitsverordnung (StrabV) ist eine Straßenauflage aus Metall aber lediglich dann zulässig, wenn sie mit einem Trittsicherheitsprofil nach DIN 08/15 666 versehen ist — und auch nur dann, wenn die o.e. Trasse ausschließlich dem ambulanten Verkehr (Fußgänger) vorbehalten bleibt. Eine Nutzung als Radweg wäre somit nicht mehr genehmigungsfähig. In der Hoffnung, dass Sie vor künftigen Veröffentlichungen gründlicher recherchieren, verbleibe ich hochachtungsvoll . . . (Ministerialrat i.R.).“