Das gibt‘s auch Cowboy- und Indianerfest ist nicht strafbar
Utrecht. Ein Cowboy- und Indianerfest von Kindern ist in den Niederlanden rechtlich unbedenklich. Dies hat die Staatsanwaltschaft des Landes am Freitag festgestellt. Es stellte Ermittlungen gegen ein Veranstaltungszentrum in Utrecht ein.
Das Zentrum hatte im Sommer 2017 zu einem Cowboy- und Indianerfest eingeladen und die Kinder aufgefordert, sich entsprechend zu verkleiden. Daraufhin hatte eine Aktionsgruppe, die gegen Rassismus kämpft, Anzeige erstattet. Ihrer Ansicht nach werde den Kindern damit beigebracht, „dass Völkermord etwas Schönes ist“.
Die Staatsanwaltschaft sah jedoch „keine negative Stereotypisierung“: „Wenn Kinder sich verkleiden, dann ist das ein Spiel und bedeutet keine Billigung von Gewalt gegen bestimmte Gruppen“, stellte die Justizbehörde fest. Das Veranstaltungszentrum teilte allerdings im Februar mit, es werde künftig keine Cowboy- und Indianerfeste mehr ausrichten.