Mutko legt Einspruch ein CAS verhandelt Einspruch von 42 Russen ab 22. Januar

Lausanne (dpa) - Der Einspruch von 42 russischen Wintersportlern gegen die Sanktionen des Internationalen Olympischen Komitees wird in der Woche ab dem 22. Januar vom Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne verhandelt.

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Eine Entscheidung jedes einzelnen Falls soll spätestens am 31. Januar und damit noch vor der Eröffnung der Olympischen Winterspiele in Pyeongchang (9. bis 25. Februar) getroffen werden. Darüber informierte der CAS in einer Mitteilung. Allerdings liegt das Datum erst drei Tage nach dem Ende der bisherigen Olympia-Meldefrist.

Insgesamt 43 russische Athleten wurden von der Disziplinarkommission des IOC im Zuge der Sotschi-Ermittlungen lebenslang für Olympia gesperrt. Offen ist, ob der CAS alle Sperren bestätigen wird. Den Russen waren Dopingverstöße während der Winterspiele 2014 in Sotschi vorgeworfen und außerdem Medaillen aberkannt worden. Zu den Athleten, die nun Einspruch einlegen, gehören unter anderem die Sotschi-Olympiasieger Alexander Subkow (Bob), Alexander Tretjakow (Skeleton) und Alexander Legkow (Skilanglauf).

Russische Sportler dürfen in Südkorea in der Folge des großen Doping-Skandals nur unter neutraler Flagge antreten. Zugleich wurde das Nationale Olympische Komitees Russlands (ROC) Anfang Dezember 2017 für die Winterspiele gesperrt. In Südkorea dürfen lediglich unbelastete russische Athleten „unter strikten Konditionen“ teilnehmen. Sie werden unter olympischer Flagge starten. Ein Komplett-Ausschluss blieb Russland jedoch erspart.

Zudem wurde bekannt, dass der stellvertretende russische Ministerpräsident Witali Mutko wie angekündigt beim CAS Einspruch gegen seine lebenslange Sperre für Olympische Spiele einlegte. Das IOC hatte den langjährigen Sportminister Anfang Dezember bestraft. Es sieht ihn als eine Schlüsselfigur im russischen Doping-System, das bei den Spielen in Sotschi 2014 seinen Höhepunkt fand. Ende Dezember war Mutko zudem als Cheforganisator der Fußball-WM 2018 in Russland zurückgetreten. Dem CAS zufolge soll über Mutkos Einspruch erst nach den anstehenden Winterspielen in Südkorea entschieden werden, da der Politiker keinen Dringlichkeitsantrag gestellt habe.