Die CAS-Entscheidung zu Klischinas Olympia-Startrecht
Rio de Janeiro (dpa) - Die zentralen Passagen der Mitteilung zur Entscheidung des Ad-Hoc Gremiums des Internationalen Sportgerichtshofs CAS zum Fall der russischen Weitspringerin Darja Klischina.
„...Die Athletin hat die Entscheidung des Prüfungsgremiums für Doping der IAAF (IAAF DRB) vom 12. August angefochten, welches seine frühere Entscheidung aufgehoben hatte, ihr ein außerordentliches Startrecht bei internationalen Wettkämpfen, einschließlich des Leichtathletikwettbewerbs bei den Olympischen Spielen 2016, einzuräumen. Diese Entscheidung, sie von Wettbewerben auszuschließen, beruhte auf neuen die Athletin betreffende Fakten, welche von Prof. Richard McLaren zusätzlich zu seinem Bericht vom 18. Juli 2016 vorgelegt wurden.
Auf dieser Grundlage hatte das IAAF DRB entschieden, dass die Athletin direkt von dem im McLaren-Bericht beschriebenen staatlich organisierten Dopingsystem betroffen und belastet war.
Das mit dieser Sache befasste CAS-Komitee hat die Parteien (heute) und ihre Vertreter zwischen 11 und 15 Uhr angehört. Um 1:00 heute wurde die Parteien darüber informiert, dass der Antrag aufrecht erhalten wurde und die Athletin weiterhin bei den Olympischen Spielen in Rio antreten darf.
Das CAS Komitee hat die Wettkampfregeln der IAAF angewandt und kam zu dem Schluss, dass die vorangegangene Entscheidung des IAAF DRB, dass die Athletin den relevanten Kriterien entsprach, da sie dauerhaft außerhalb Russlands lebt, trotz der von Prof. McLaren eingebrachten zusätzlichen Informationen noch immer gültig war.
Die Athletin hat sachdienlich begründet, dass sie während der „relevanten Zeit“ Subjekt von vollständig konformen Dopingkontrollen - innerhalb und außerhalb der Wettbewerbe - außerhalb Russlands war.“
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