Hintergrund: Kollektivstrafe oder nicht?
Lausanne (dpa) - Eine „Kollektivstrafe“ nannte Russlands Präsident Wladimir Putin die Aussicht darauf, dass das Internationale Olympische Komitee (IOC) alle russischen Sportler für Rio sperrt.
Doch so hart eine solche Entscheidung für unschuldige russische Sportler auch wäre: Der Begriff „Kollektivstrafe“ trifft es nicht.
Bei Olympischen Spielen werden die Teilnehmer von den nationalen Verbänden entsandt. Macht sich ein Nationales Olympisches Komitee (NOK) eines Fehlverhaltens schuldig, kann es nach Regel 59 der Olympischen Charta sogar von den Spielen ausgeschlossen werden. Das betrifft dann natürlich auch alle Athleten, die der Verband zu den Olympischen Spielen schicken wollte - aber eben nur mittelbar.
Sollte der russische Verband - und damit zunächst auch alle russischen Sportler - tatsächlich nicht zugelassen werden, wäre das nicht der erste Fall. Südafrikanische Sportler wurden von 1964 bis 1988 für ihre Staatsangehörigkeit „bestraft“. Das IOC hatte Südafrika wegen dessen rassistischer Apartheid-Politik die Teilnahme an den Olympischen Spielen verweigert.
Sanktionen für Verbände und Vereine sind auch innerhalb Deutschlands nicht neu. Fußballvereine werden vom DFB etwa auch dann bestraft, wenn einige wenige Fans oder Hooligans sich nicht an die Regeln gehalten haben.