Anti-Doping-Gesetzentwurf: Bayern kritisiert „Lücken“
Düsseldorf (dpa) - Die Debatte um den Regierungsentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland kommt in Schwung. Erhebliche Kritik meldet der bayerische Justizminister Winfried Bausback an.
„Dem ganz großen Überschwang kann ich mich nicht anschließen“, sagte der CSU-Politiker der Nachrichtenagentur dpa zum Entwurf. „Ihm fehlen wichtige Bausteine, es bleiben empfindliche Lücken.“ Bayern hatte im Frühjahr selbst einen Gesetzentwurf zum „Schutz der Integrität des Sports“ vorgelegt.
Das größte Defizit des Entwurfs der Bundesregierung sieht der Minister bei der umstrittenen Besitzstrafbarkeit. „Der Besitz von Dopingmitteln ab dem ersten Gramm, also ohne Einschränkung auf eine nicht geringe Menge, soll nur bei Spitzensportlern ein Fall für den Staatsanwalt werden“, erklärte Bausback. „Das muss aber für Jedermann gelten!“
Denn das sei gerade der Grundpfeiler der strafrechtlichen Bekämpfung. „Ohne sie können wir im Kampf gegen Doping nicht erfolgreich sein, nicht effektiv gegen den Schwarzmarkt, den organisierten Dopingmittelhandel insgesamt, vorgehen“, argumentierte der Minister. Der Erfolg der Ermittlungen hänge hier entscheidend davon ab, dass die Strafverfolgungsbehörden „mit einer Schlagrichtung“ gegen alle am Markt Beteiligten ermitteln könnten.
Gerade im Freizeit- und Kraftsportbereich würden Pillen und Spritzen maß- und kritiklos konsumiert, sowohl was die Menge als auch was die Herkunft anbelange. „Ich habe den Eindrucke, dass die Gefahren des Dopingmittelkonsums immer noch unterschätzt werden“, warnte Bausback. „Wir müssen den Besitz als eigenständiges Unrecht begreifen und entsprechend strafrechtlich erfassen.“ Sonst würden die Staatsanwälte doch wieder nur mit einem „stumpfen Schwert in der Hand“ dastehen.
Im Gesetzvorschlag des Bundes fehlt ihm auch eine spezifische Kronzeugenregelung. „Das ist ein großes Manko“, meinte er. Sie würde zeigen, dass die Gesellschaft es honoriere, wenn jemand bewusst Nein sagt zu Doping und aus der Reihe tritt. Bausback: „Sie würde Mut machen zur Kooperation und dazu beitragen, dass die Mauer des Schweigens in der Szene bröckelt.“
Außerdem hält er den im Regierungsentwurf vorgesehenen Strafrahmen für Dopingvergehen von bis zu drei Jahren für nicht ausreichend und fordert Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. „Hier bleibt der Bund auf halber Strecke stehen und vermittelt eine Gewichtung von Dopingstraftaten, die ich nicht nachvollziehen kann“, sagte Bausback. „Die Gerichte brauchen genug Entscheidungsspielraum, damit sie differenziert und einzelfallangemessen strafen können.“
Ein „Wermutstropfen“ ist für ihn, dass im Regierungsentwurf keine Strafvorschriften gegen Korruption enthalten sei. „Wir müssen auch hier etwas tun“, so Bausback. Bayern habe in mehreren Gesetzentwürfen Vorschläge für Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport auf den Tisch gelegt. „Mein Ziel war es, Strafvorschriften gegen Doping und Spielmanipulationen in einem Gesetz zum Schutze der Integrität des Sports zu bündeln.“ Der Bund sehe das offenbar anders. „Deswegen meine ganz deutliche Mahnung: Wir dürfen die Spielmanipulationen nicht aus den Augen verlieren.“
Im beginnenden parlamentarischen und gesetzgeberischen Verfahren will sich Bausback deutlich zu Wort melden. „Jetzt ist die Chance da, ein Gesamtpaket zu schnüren! Und daher werde ich auch jetzt nicht locker lassen und weiter für meine Vorschläge werben“, kündigte er an. „Ich gebe nicht auf, bis wir ein Dopingstrafrecht haben, das seinen Namen verdient. Aus meiner Sicht ist die Arbeit noch nicht getan.“