Doping: SPD fordert volle Besitzstrafbarkeit

Berlin (dpa) - In der Diskussion um ein Anti-Doping-Gesetz hat die SPD-Bundestagsfraktion einen neuen Vorstoß unternommen. Die Sozialdemokraten möchten den Besitz von Dopingmitteln strafrechtlich verfolgen lassen.

Das ist der zentrale Punkt des vorgestellten Entwurfes eines Anti-Doping-Gesetzes. „Wir wollen den fairen sportlichen Wettbewerb stärken. Daher fordern wir die volle Besitzstrafbarkeit“, sagte die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht in Berlin.

Doping zerstöre die Werte des Sports wie Fairness und Respekt. „Doping ist kein Kavaliersdelikt. Wir wollen die sauberen Sportlerinnen und Sportler schützen. Dafür brauchen wir wirkungsvolle strafrechtliche Instrumente“, betonte die Sportausschuss-Vorsitzende Dagmar Freitag (SPD), die an dem Entwurf mitgewirkt hat. Dieser biete den Strafverfolgungsbehörden „endlich effektive Möglichkeiten in der Verfolgung von Dopingsündern und der Aufdeckung von kriminellen Netzwerken“, meinte Freitag. Die bisherigen Regelungen im Arzneimittelgesetz (AMG) würden dafür nicht annähernd ausreichen. Erstes Etappenziel der SPD ist, dass noch vor der Sommerpause im Bundestag über den Entwurf abgestimmt wird.

Bisher ist der Besitz geringer Mengen von Dopingmitteln nach dem AMG nicht strafbar. „Gerade diese Einschränkung könnte den Anfangsverdacht verhindern, den die Ermittler brauchen, um tätig zu werden“, begründete Freitag. Es sei jedoch wichtig, dass die Behörden Anhaltspunkte für ein Dopingvergehen erhalten würden, um Ermittlungen einleiten zu können.

Das Strafmaß bei Dopingvergehen möchte die SPD von bislang drei bis auf höchsten fünf Jahre Gefängnis anheben. Freitag betonte aber: „Wir wollen keine Sportler kriminalisieren. Wir wollen diejenigen ins Visier nehmen, die am organisierten Wettbewerb teilnehmen. Der kleine Jogger interessiert uns nicht.“

Kritiker des Anti-Doping-Gesetzes bemängeln die Parallelität zwischen einer Zivil- und der Sportgerichtsbarkeit, die eintreten würde. „Das ist das alte Totschlagargument“, monierte Freitag, „wir haben doch diese Parallelität.“ Wenn ein Fußballer wegen eines groben Foulspiels die Rote Karte sehe, sei die Sperre die sportliche Strafe. „Es kann gegen ihn aber auch ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet werden, wenn er seinen Gegenspieler verletzt hat“, erklärte Freitag.

Die Führung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich bislang stets gegen eine Strafverschärfung im Kampf gegen Doping ausgesprochen. Die deutschen Leichtathleten zählen zu den entschiedenen Befürwortern eines Anti-Doping-Gesetzes, wie auch immer mehr Top-Athleten in die Offensive gehen. Im Vorfeld des Giro d'Italia forderten etwa die drei Radprofis John Degenkolb, Tony Martin und Marcel Kittel eine strafrechtliche Verfolgung. Im vergangenen Monat beschloss zudem die Landesregierung in Baden-Württemberg einen Gesetzesvorschlag auf den Weg zu bringen.