Entscheidung über Glücksspielstaatsvertrag vertagt
Berlin (dpa) - Die Entscheidung über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ist bis März vertagt worden. Die Länder wollen das staatliche Glücksspielmonopol erhalten, doch die Ministerpräsidenten konnten sich in Berlin nicht auf einen neuen Kontrakt einigen.
Der neue Kontrakt soll ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Spitzen- und Breitensport verhindern. Nach dem EuGH-Votum gegen das Wettmonopol in Deutschland wird weiter an einer Lösung gearbeitet, die eine für alle Seiten einträgliche Co-Existenz privater und staatlicher Wettanbieter ermöglichen könnte.
Sportwetten und Lotterien sind eine tragende Säule der Sportfinanzierung. Im Haushalt der Landessportbünde machen sie rund 80 Prozent aus. Der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2011 aus und muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.
Diskutiert werden vor allem zwei Modelle: Zum einen die Weiterentwicklung des Lotterie- und Sportwettenmonopols. Dabei sollen Lotterien und Wetten im Internet - beschränkt auf staatliche Anbieter - erlaubt werden. Auch Lotto-Werbung im Fernsehen und für Sportwetten und Lotto im Internet sollen möglich sein, aber unter recht hohen Auflagen. Bei Sportwetten sollen Live-Wetten für bestimmte Großereignisse ermöglicht werden.
Das zweite Modell sieht eine Öffnung des Glücksspielmarkts unter Beibehaltung des Monopols für Lotterieveranstaltungen vor. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Erlaubnisse soll es nicht geben, aber eine Begrenzung durch hohe qualitative Anforderungen. Hauptziel ist es, unerlaubte Angebote aus dem Milliarden-Schwarzmarkt herauszuholen. Restriktionen für Lotterien (Internet, Werbung) sollen gelockert werden.
„Die Ministerpräsidenten haben die Entscheidung vertagt. Die Chefs der Staatskanzleien sollten die Zeit nutzen, um die beiden diskutierten Modelle weiter auszuarbeiten. Wir präferieren nach wie vor eine verbesserte Fortführung des Lotteriemonopols, gekoppelt mit einem staatlich regulierten und kontrollierten Konzessionsmodell für die Sportwetten“, erklärte Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), „nur so können wir den unüberschaubaren Schwarzmarkt im Sportwettenbereich, der völlig am staatlichen Ordnungssystem und am Fiskus vorbeigeht, in die Legalität kanalisieren und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten.“